Recht für Heilberufe

Wer Tätigkeiten innerhalb der Heilberufe ausübt, trägt eine besondere berufliche Verantwortung, die sich in einer Reihe einzuhaltender Pflichten und entsprechenden Sanktionen bei Pflichtverstößen widerspiegeln. Auch bei der Ausgestaltung der Berufstätigkeit, etwa bei Vertragsgestaltung und Vergütung, sind teils umfangreiche und detaillierte Regelungen zu beachten.

Vergütungsrecht der Heilberufe

Bei der Frage der Vergütung der medizinischen Behandlung richtet sich das anzuwendende Recht nach dem Leistungserbringer. Dies ist in der Regel der Arzt, der sich zur Ausübung seiner Tätigkeit auch weiterer Gehilfen bedienen darf. Das Vergütungsrecht umfasst sämtliche Fragen der Honorierung von medizinischen Behandlungen, die von Angehörigen von Heilberufen vorgenommen wurden. Der Schwerpunkt in der anwaltlichen Praxis liegt hierbei auf dem Vergütungsrecht von Ärzten und Zahnärzten.

Arzthaftungsrecht

Die einzelnen Behandlungsschritte und förderlichen Eingriffe muss jeder Arzt sorgfältig entsprechend den Regeln der ärztlichen Kunst vornehmen. Tut er dies nicht, so könnte ein Behandlungsfehler vorliegen, der zum Schadenersatz verpflichtet. Details finden Sie hier.

Vertragsgestaltung

Hierunter fällt zum Beispiel die Gestaltung des Gesellschaftsvertrags einer Gemeinschaftspraxis, der die Rechte und Pflichten der einzelnen Gesellschafter und das Rechtsverhältnis der einzelnen Gesellschafter untereinander und zur Gesellschaft regelt. Neben der berufsrechtlichen Zulässigkeit sind bei der Wahl und Ausgestaltung der jeweiligen Rechtsform insbesondere haftungsrechtliche und steuerrechtliche Gesichtspunkte zu berücksichtigen.

Berufsrecht

Dieser Teilbereich der Heilberufe umfasst die möglichen Streitigkeiten über Zulassungsvoraussetzungen im konkreten Einzelfall zu den jeweiligen Heilberufen. In der Praxis sind hier insbesondere die Regelungen relevant, in welchen rechtlichen Formen ein Arzt zum Beispiel mit anderen Ärzten oder Angehörigen anderer Heilberufe seine Tätigkeit in Niederlassungen, Kooperationen oder Angestelltenarbeitsverhältnissen ausüben darf. Auch geht es um die Regelungen, die die Pflichten gegenüber dem Patienten sowie anderen Marktteilnehmern normieren.

Strafrecht

Dieser Bereich betrifft die strafrechtlichen Folgen des ärztlichen Handelns. In der anwaltlichen Praxis umfasst dieses Gebiet betreffend die Heilberufe vor allem die Verteidigung von Ärzten im strafrechtlichen Verfahren. Wenn einmal ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet ist, steht für Ausübende von Heilberufen sehr viel auf dem Spiel. Oft drohen unmittelbare und mittelbare wirtschaftliche Folgen, wie sie Folge von Rufschädigungen oder Berufsverboten sein können.