Menschen, die das Rauchen aufgeben wollen, stellen sich einer schweren Aufgabe. Doch finanzielle Hilfen bekommen sie bei der Rauchentwöhnung nicht. Zumindest nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung.

Das erklärt sich so: Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland. Er bestimmt zum Beispiel in Form von Richtlinien den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung für etwa 70 Millionen Versicherte. Der G-BA legt damit fest, welche Leistungen der medizinischen Versorgung die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt. Er untersteht aber der Rechtsaufsicht durch das Bundesgesundheitsministerium. Und das kann laut einer Entscheidung des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg einen Beschluss der G-BA zur Übernahme der Kosten für die Arzneimittel zur Raucherentwöhnung aufheben.

In dem von der Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitgeteilten Fall hatte der G-BA 2012 beschlossen, dass Arzneimittel zur Tabakentwöhnung verordnet werden dürfen. Damit hätten die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten hierfür übernehmen müssen. Trotz des oft geäußerten Willens des Gesetzgebers, Nichtraucher zu schützen und das Rauchen zu bekämpfen, beanstandete das zuständige Bundesgesundheitsministerium diesen Beschluss.

Mit Erfolg. Was die Fachleute wollen, gilt nicht immer. Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg teilte die Auffassung des Bundesgesundheitsministeriums, die Krankenkassen müssen folglich für die Kosten nicht aufkommen.

Die Begründung: Die Verordnungsfähigkeit dieser Arzneimittel sei per Gesetz strikt ausgeschlossen (§ 34 SGB V). Damit könnten die Krankenkassen selbst von dem eigentlich zuständigen Gremium nicht dazu verpflichtet werden, die Kosten zu tragen. Ausnahmen hierfür kämen nach geltendem Recht nicht in Betracht (AZ: L 9 KR 309/12 KL).

Die Entscheidung hat bundesweite Rechtskraft. Zum einem hat das Gericht ein Rechtsmittel nicht zugelassen. Zum anderem ist ausschließlich dieses Gericht bundesweit für Klagen gegen Entscheidungen und Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses und für Klagen in Aufsichtsangelegenheiten über den G-BA zuständig.

Mit dem völlig neuartigen Programm „Vit Up Your Company“ und modernster Fitness-Technologie bringen die rund 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Anwaltskanzlei Hörnlein und Feyler die alte Weisheit vom gesunden Geist im gesunden Körper in die Job-Realität von heute.

Immer mehr wissenschaftliche Studien kommen zum selben Ergebnis: Wer seine Muskeln beansprucht, fördert seine geistige
Gesundheit. Ein Nebeneffekt ist, dass beim Sport Muskelsubstanz aufgebaut wird. Die wiederum erhöht den Kalorienverbrauch des Körpers, überschüssige Fettzellen werden verbrannt oder gar nicht erst aufgebaut. Doch was so einfach klingt, lässt sich für die allermeisten Berufstätigen heutzutage nur schwer umsetzen. Moderne Bürotätigkeiten finden im Sitzen statt, und wer im Job erfolgreich ist, hat meist keine Zeit für ausgedehnte sportliche Aktivitäten.

Doch gegen das Dilemma ist jetzt mit dem Programm „Vit Up Your Company“ ein Kraut gewachsen. Dabei geht es um ein „individuelles Trainingsprogramm nach Faktenlage“, so Uwe Fink, Chef des Coburger Fitnessstudios Vitadrom. Die Fakten ermittelt zu Beginn ein Vital- Check, bei dem Herzleistung und Körperzustand ausgiebig analysiert werden. Bis ins Detail zeigt sich dabei nicht nur, wo warum zu viel Fett sitzt, sondern auch, welche Muskeln wie beansprucht werden und wo es Verbesserungsbedarf gibt.

Wenn ermittelt ist, wieviel Belastung das Herz-Kreislauf-System verträgt, geht es ans Training – neuartig, abwechslungsreich und effektiv. „eGym“ heißt das Zauberwort, das den Trainingserfolg bei zweimal 30 Minuten Einsatz wöchentlich möglich macht. Im Zirkel mit acht vollelektronischen Kraftgeräten werden Sportler zur richtigen Bewegungsausführung und -geschwindigkeit angeleitet. Automatisch stellen sich zu Beginn die Geräte ein, geregelte Belastungs- und Pausenzeiten setzen optimale Muskelreize und ermöglichen ein effizientes Training. Wartezeiten entfallen.

Wer den verblüffend schnell sichtbaren Trainingserfolg maximieren möchte, kann zusätzlich den eigenen Anspruch nebenan beim „EMS“ perfektionieren. Die 20-minütige Elektromuskelstimulation verstärkt gezielt körpereigene elektrische Reize, die die Muskulatur aktivieren und bis in tiefe Schichten zu einem Muskelaufbau führen. Ein Personal Trainer überwacht und steuert die Abläufe.

„Der Erfolg unserer Mandanten hängt auch von unserer körperlichen und geistigen Fitness ab“, begründet die Kanzleileitung die Teilnahme am Programm. „Die Ergebnisse bestätigen, dass es die richtige Entscheidung war.“