Fußballspieler müssen auch in unteren Ligen mit Verletzungen rechnen. Daher haben Spieler auch bei einer schweren Verletzung nicht ohne Weiteres einen Anspruch auf Schadensersatz. So entschied das Landgericht Coburg am 27. Oktober 2015 (AZ: 23 O 58/15). Es stufte den Sport als Kampfspiel ein. Für einen finanziellen Ausgleich müsse ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Foul vorliegen, urteilten die Richter.
Fußball ist ein Kampfspiel mit erhöhtem Gefährdungspotenzial: Daher scheiterte auch die Klage eines Torhüters, der beim Fußballspiel verletzt wurde. Er konnte nicht nachweisen, dass der Gegenspieler vorsätzlich oder grob fahrlässig einen Regelverstoß begangen hat.
Klage auf Schmerzensgeld nach Foul in der Verbandsliga
Im zugrundeliegenden Fall brach sich ein Torhüter in den letzten Sekunden eines Fußballspiels in der Verbandsjuniorenliga zweifach den Kiefer. Der Schiedsrichter ließ weiter spielen und unterbrach die Partie nicht. Der Gegenspieler soll den Kläger, nachdem dieser als Torhüter den Ball mit beiden Armen sicher vor der Brust gehalten und mit dem Oberkörper darauf gelegen habe, aus Frust mit voller Wucht gegen den Kopf getreten haben.
Dies sei dem Kläger zufolge keine im Spiel gerechtfertigte Härte mehr, sondern eine vorsätzliche Körperverletzung, jedenfalls aber ein grob fahrlässiger Regelverstoß gewesen. Er verklagte den Gegenspieler auf Schadensersatz.
Der Gegenspieler schildert den Hergang anders und sah keinen Regelverstoß. Der Kläger habe den Ball nämlich keineswegs sicher gehalten. Er soll vielmehr mit Oberkörper, Kopf und Händen voraus in Richtung Ball gesprungen sein, der jedoch etwa einen Meter vor dem Kläger gelegen haben soll. Der im gleichen Abstand zum Ball stehende Beklagte sei jedoch schneller am Ball gewesen und zum Schuss gekommen. Unglücklicherweise sei hierbei der Kläger getroffen worden – ob nun vom Fuß des Feldspielers oder vom Ball, sei unklar.
Kein Schadensersatz bei groben Foulspiel
Das Gericht stellte klar: „Fußball ist ein Kampfspiel mit erhöhtem Gefährdungspotential, bei dem es nicht selten beim gemeinsamen Kampf um den Ball zu Verletzungen kommt.“ Daher ging der Torhüter trotz seiner schweren Verletzung leer aus.
Ein Gegner eines Mitspielers haftet nur dann, so das Gericht weiter, wenn er schuldhaft gegen die Regeln des sportlichen Wettkampfs verstößt. Weil sich die Spieler aber der erhöhten Verletzungsgefahr beim kämpferisch ausgetragenen Fußballspiel bewusst sind, können sie für Verletzungen im Zusammenhang mit regelgerechten und sportlich fairem Einsatz des Gegners keinen Schadensersatz verlangen.
Auch nur ganz geringfügige Regelverstöße bleiben in diesem Zusammenhang folgenlos. Auch konnte der Verletzte nicht beweisen, dass der Gegner sich grob fahrlässig oder vorsätzlich verhalten hat. Die Hektik und Eigenart des Fußballspiels muss hierbei besonders berücksichtigt werden. Es reicht deshalb auch nicht aus, dass der Gegner den Regelverstoß mit einfacher Fahrlässigkeit begangen hat. Ein Schadensersatzanspruch kann vielmehr nur dann erfolgreich geltend gemacht werden, wenn die Regeln vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt worden sind.
Regeln der Fußballbundes gelten
Fazit: Auch bei schwerwiegenden Verletzungen im Rahmen eines kämpferisch ausgetragenen Fußballspiels hat man nicht automatisch einen Schadensersatzanspruch. Da es beim Fußballspielen oft zu unvermeidbaren Verletzungen kommt, gilt eine weitgehende Haftungsfreistellung zwischen den Spielern. Dies hat zur Folge, dass es nicht wegen jeder im Spiel erlittene Verletzung zu Schadensersatzansprüchen kommt.
Quelle: Deutsche Anwaltauskunft